Allgemeine Geschäftsbedingungen der Störitzland Betriebsgesellschaft mbH (nachfolgend Störitzland genannt)
Sehr geehrte Gäste,
der Aufenthalt im Störitzland dem Kinder-, Jugend- und Familiencamp am Störitzsee soll für alle ein bleibendes Erlebnis werden und in gegenseitiger Übereinstimmung erfolgen. Diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil, bitte lesen Sie diese sorgfältig durch. Am Anreisetag wird Ihnen eine Infomappe überreicht in der Sie alle wichtigen Informationen finden wie z. B. die Hausordnung, Badeordnung und Lagerfeuerordnung etc.
Für die mit der Störitzland Betriebsgesellschaft mbH (nachfolgend auch Veranstalter genannt) geschlossenen Verträge gelten die gesetzlichen Regelungen. Sie werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzt. Der jeweils andere Vertragspartner wird nachfolgend „Kunde“ genannt. Mit „Aufenthalt“ wird nachfolgend der vertraglich vereinbarte Aufenthalt des Kunden auf dem Gelände des Veranstalters am Geschäftssitz des Veranstalters bezeichnet.
2. Bezahlung
a) Für den Fall, dass der Kunde eine Reisekostenabsicherung gebucht hat (4f), wird der dafür vereinbarte Aufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages fällig.
b) Die Zahlung der restlichen vereinbarten Vergütung wird 4 Wochen vor Beginn des Aufenthalts fällig. Erfolgt die Anmeldung weniger als 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts, ist der Gesamtbetrag sofort zu überweisen.
c) Für den Fall, dass es sich bei dem zwischen dem Veranstalter und dem Kunden geschlossenen Vertrag um einen Pauschalreisevertrag handelt, dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines i.S.v. §651r BGB erfolgen.
d) Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeit, so ist die Störitzland Betriebsgesellschaft mbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 3c zu belasten.
3. Leistungsänderungen
Andere Vertragsbedingungen als den vertragsgemäß durch den Kunden zu zahlenden Preis kann der Veranstalter einseitig ändern, allerdings nur dann, wenn die Änderungen unerheblich sind. Der Veranstalter hat den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über Änderungen zu unterrichten. Eine Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Beginn der Reise bzw. des Aufenthalts erklärt wird.
4. Rücktritt durch den Kunden vor Beginn der Reise bzw. des Aufenthalts/Stornokosten
a) Der Kunde kann jederzeit vor Beginn des Aufenthalts von dem Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Störitzland Betriebsgesellschaft mbH. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
b) Tritt der Kunde vor dem vertraglich vereinbarten Beginn des Aufenthalts zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf seine Vergütung. Stattdessen kann der Veranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist und wenn nicht am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort im Sinne der Regelung des §651h Absatz 3 BGB erheblich beeinträchtigen, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweilig vereinbarten Preis verlangen.
c) Der Veranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Beginn des Aufenthalts in einem prozentualen Verhältnis zum vertraglich vereinbarten Preis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der durch ihn geschuldeten Leistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
• vor dem 42. Tag vor Beginn des Aufenthalts 15% der vereinbarten Vergütung
• Rücktritt ab 42 bis 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts 30% der vereinbarten Vergütung
• Rücktritt ab 29 bis 20 Tage vor Beginn des Aufenthalts 40% der vereinbarten Vergütung
• Rücktritt ab 19 bis 11 Tage Beginn des Aufenthalts 60% der vereinbarten Vergütung
• Rücktritt ab 10 Tage vor Beginn des Aufenthalts 80% der vereinbarten Vergütung
• bei Nichtantritt des Aufenthalts 90% der vereinbarten Vergütung
d) Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
e) Für den Fall, dass es sich bei dem zwischen dem Veranstalter und dem Kunden geschlossenen Vertrag um einen Pauschalreisevertrag handelt, bleibt das gesetzliche Recht des Kunden gemäß §651e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
f) Rücktrittskostenabsicherung: Der Kunde kann gegen einen Aufpreis eine Rücktrittskostenabsicherung hinzubuchen. Der Veranstalter verzichtet in diesem Fall auf die ihm nach 4c) zustehenden Stornogebühren, soweit der Nichtantritt des Aufenthalts dem Veranstalter mindestens 24 Stunden vor Anreise mitgeteilt wird und die nichtanreisende Person in einer mit der Vertragsannahme mitzuteilenden Liste namentlich unter Zuordnung des jeweiligen Geburtsdatums bezeichnet ist. Für den Fall, dass mit diesem Vertrag der Veranstalter auch die Pflicht zur Leistung der An- und Abreise übernimmt, schuldet der Kunde trotz Aufpreis dem Veranstalter anteilig den für An- und Abreise vereinbarten Preis. Die Rücktrittskostenabsicherung ist keine Reiseversicherung. Es ist dem Kunden unbenommen, zusätzlich oder alternativ eine Reiseversicherung abzuschließen.
5. Mitbringen von Tieren/Rauchen auf dem Gelände
a) Das Mitbringen von Tieren und Lebensmitteln auf das Gelände der Störitzland Betriebsgesellschaft mbH ist nicht gestattet.
b) Nach den Regelungen des Brandenburgischen Nichtraucherschutzgesetzes ist das Rauchen auf dem Gelände des Veranstalters untersagt.
6. Hausordnung
Der Veranstalter hat eine Hausordnung erlassen, die Verhaltensregeln für Kunden während des Aufenthalts aufstellt. Diese Hausordnung wird Vertragsbestandteil, wenn sie dem Kunden vor Vertragsschluss durch den Veranstalter in Textform zur Kenntnis gegeben wurde.
7. Beschränkung der Haftung
a) Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen am Eigentum des Kunden wird nur übernommen, soweit der Veranstalter die ihm nach diesem Vertrag obliegenden Pflichten verletzt.
b) Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden nicht schuldhaft herbeigeführt wird.
c) Die deliktische Haftung des Veranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf das Dreifache des vereinbarten Preises beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Aufenthalt.
8. Textform
Alle Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden der mit der Störitzland Betriebsgesellschaft mbH geschlossenen Verträge bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
9. Rechtswahl und Gerichtsstand
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – für beide Vertragspartner der Sitz des Veranstalters. Es gilt deutsches Recht als vereinbart.